Allgemeine Geschäftsbedingungen der JFL!Werbemittel GmbH(Stand Januar 2007)

Präambel
Die Fa. JFL!Werbemittel GmbH(nachfolgend: JFL!WERBEMITTEL GMBH) betreibt die Herstellung von Werbemitteln und deren Import. JFL!WERBEMITTEL GMBH unterhält im Internet zu gewerblichen Zwecken die Website
www.JFLWERBEMITTEL.com und bietet ihren Kunden auch dort - im Rahmen des Fernabsatzes -Produkte und Dienstleistungen verschiedener Art zum Kauf an.

Die Grundlage einer vertrauensvollen Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommt JFL!WERBEMITTEL GMBH nicht umhin, für die Geschäftsbeziehungen mit ihren Kunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einige Punkte abweichend, bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, die jedoch, soweit vorliegend nicht anders bestimmt, ergänzend gelten sollen.

1. Geltungsbereich
1.1 Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich weiterveräußernde Unternehmen und Gewerbetreibende (Werbemittel- großhändler und Werbeagenturen), also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend: Kunden). Das Angebot richtet sich nicht an Endverbraucher iSd. Preisangabeverordnung.
1.2 Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen JFL!WERBEMITTEL GMBH und dem Kunden. Hiermit wird zugleich Einkaufs- und Auftragsbedingungen der Kunden, auch im voraus für alle künftigen Geschäfte, ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass sie zwischen JFL!WERBEMITTEL GMBH und dem Kunden vorher schriftlich vereinbart worden sind. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen JFL!WERBEMITTEL GMBH und dem Kunden im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in den AGB und der Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.

2. Angebote
2.1 Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend in Bezug auf technische Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa in der Form, Farbe und/oder im Gewicht des Produkts oder Leistung. Die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind - sofern von JFL!WERBEMITTEL GMBH nicht selbst produziert - der branchenübliche Näherungswert und beruhen auf den Herstellerangaben. Diese Angaben, Irrtümer und Änderungen des Angebots bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten. Sortimentsänderungen und Änderungen der technischen und optischen Ausführung bleiben vorbehalten, soweit es dem Kunden zumutbar ist.
2.2 Bei Irrtümern in der Berechnung sowie der Auftragsbestätigung ist JFL!WERBEMITTEL GMBH berechtigt, bis zur Erledigung des ihr erteilten Auftrags die genannten Preise zu berichtigen.

3. Vertragsabschluss
3.1 JFL!WERBEMITTEL GMBH übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt daher unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Verantwortlichkeit von JFL!WERBEMITTEL GMBH für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
3.2 Die Darstellung der Produkte im Katalog, Online-Shop/im Internet (unter
http://www.JFLWERBEMITTEL.com) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Darstellung, die zur Abgabe eines Angebots auffordert. Die mittels E-Mail (info@JFLWERBEMITTEL.com), mittels Telefon (+49 (0) 6126 / 401710-0) oder Fax (+49 (0) 6126/ 401710-99) gegenüber JFL!WERBEMITTEL GMBH erteilten Bestellungen des Kunden sind dessen Angebote, an die der Kunde grundsätzlich für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er die Ware erwerben möchte (Vertragsangebot). Nach Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Kunden oder durch Anklicken des Buttons ³jetzt bestellen³ im abschließenden Schritt des Internet- Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung (Angebot auf Abschluss eines Vertrags) über die im Warenkorb enthaltenen Waren/Dienstleistungen ab. Unmittelbar nach Aufgabe seiner Bestellung über den Webshop erhält der Käufer von JFL!WERBEMITTEL GMBH zunächst eine Eingangsbestätigung per Fax.
3.3 Die Annahme der Bestellung hängt von JFL!WERBEMITTEL GMBH ab. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung (Annahme des Angebots) per Fax zustande.

4. Preise, Versand, Verpackungs- und Versicherungskosten
4.1 Sämtliche Preise, die von JFL!WERBEMITTEL GMBH innerhalb des Katalogs oder Internet-Angebotes genannt werden, sind in EUR angegeben und enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19%. Diese Preise sind ausschließlich für Bestellungen aus dem jeweils gültigen Katalog oder im Rahmen des Fernabsatzgeschäfts (über
www.JFLWERBEMITTEL.com) gültig und gelten bis auf Widerruf. Die angegebenen Preise beinhalten keine Kosten für Werbedrucke. Der Preis beinhaltet den Werbedruck nur, wenn dieses im Angebot ausdrücklich vermerkt ist.
4.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung trägt der Kunde. Bei Bereitstellung größerer Papier- und Kunststoffmengen oder anderer Materialien durch JFL!WERBEMITTEL GMBH ist JFL!WERBEMITTEL GMBH berechtigt, hierfür sofortige Zahlung mit Zugang einer Rechnung beim Kunden zu verlangen.

5. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
5.1 Der Kunde kann den Kaufpreis per Vorauskasse, Nachnahme, Überweisung, Bankeinzug, Scheck oder in bar leisten. JFL!WERBEMITTEL GMBH behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei neuen Geschäftsbeziehungen erwartet JFL!WERBEMITTEL GMBH die Zahlung per Vorauszahlung, per Nachnahme oder in bar.
5.2 Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erbringen
Erfolgt die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, gewährt JFL!WERBEMITTEL GMBH 2% Skonto.
5.3 JFL!WERBEMITTEL GMBH behält sich vor, nach Vertragsschluss die Zahlungsbedingungen zu ändern, wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder er seine vertraglichen Pflichten JFL!WERBEMITTEL GMBH gegenüber in finanzieller Hinsicht nicht erfüllt hat.
5.4 Die Zahlung der Porto- und Frachtkosten sowie der Verpackungskosten hat sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
5.5 Werkzeugkostenanteile sind 1/2 im Voraus und 1/2 bei Mustervorstellungen sofort netto/netto zahlbar.
5.6 Kommt der Kunde in Verzug, ist JFL!WERBEMITTEL GMBH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Das Recht, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen oder einen weiteren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
5.7 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch JFL!WERBEMITTEL GMBH anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis besteht.

6. Änderung der Bemessungsgrundlage
6.1 Vertragsanpassung Sollten sich nach Vertragsabschluss in den gemeinsam zugrunde gelegten Preisgrundlagen (z. B. Rohstoffe, Rohprodukte, Wechselkurs Dollar) wesentliche und nicht vorhersehbare Veränderungen ergeben, die JFL!WERBEMITTEL GMBH nicht zu vertreten hat, so behält sich JFL!WERBEMITTEL GMBH eine entsprechende Anpassung der Preise vor, sofern für den Kunden nicht unzumutbar. In diesem Falle ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls seit Vertragsabschluss eine Preissteigerung von mehr als 10 % zu verzeichnen ist. Der Kunde erhält in diesem Fall die zum vereinbarten Preis produzierten Produkte.
6.2 Nachträgliche Änderungen (Änderungen nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Kunden, einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes, werden dem Kunden berechnet.

7. Lieferung und Liefervorbehalt
7.1 Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Bestellung vereinbart, der Wahl von JFL!WERBEMITTEL GMBH überlassen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden auch bei "Freisendungen"; Transportversicherungen werden von JFL!WERBEMITTEL GMBH auf Kosten des Kunden veranlasst, sofern die Parteien hierüber keine andere Vereinbarung getroffen haben. Die voraussichtliche Lieferzeit ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
7.2 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat JFL!WERBEMITTEL GMBH einen Anspruch auf angemessene Anpassung des vereinbarten Liefertermins oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
7.3 Sind keine Liefertermine vereinbart, jedoch eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung und endet mit dem Tage, an dem die Ware JFL!WERBEMITTEL GMBH verlässt oder nach Fertigstellung von JFL!WERBEMITTEL GMBH eingelagert wurde. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigmuster, Klischees usw. durch den Kunden, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung erfolgt vom Tage der Absendung der Andrucke, Fertigmuster, Klischees usw. durch JFL!WERBEMITTEL GMBH an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens der Druckfreigabe des Kunden bei JFL!WERBEMITTEL GMBH. Verlangt der Kunde nach Auftragsbestätigung durch JFL!WERBEMITTEL GMBH eine Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflusst, beginnt eine neue Lieferzeit. Die Lieferzeit beginnt in diesem Fall mit der Bestätigung der Änderungen durch JFL!WERBEMITTEL GMBH. JFL!WERBEMITTEL GMBH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
7.4 Sollte ein vom Kunden bestellter Artikel ausnahmsweise einmal nicht lieferbar sein, oder die Lieferfrist über zwei Monate seit Auftragsbestätigung liegen, so teilt JFL!WERBEMITTEL GMBH dem Kunden schnellstmöglich den genauen Liefertermin mit. Alternativ, dass die Lieferung nicht erfolgen kann. JFL!WERBEMITTEL GMBH verpflichtet sich etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 JFL!WERBEMITTEL GMBH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
8.2 Solange JFL!WERBEMITTEL GMBH noch Eigentümer der Ware ist, hat der Kunde JFL!WERBEMITTEL GMBH unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Ware, gleich welcher Art, geltend machen. Der Kunde hat JFL!WERBEMITTEL GMBH unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware in Textform zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Der Kunde hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. JFL!WERBEMITTEL GMBH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei nach- haltigem Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Der Kunde tritt JFL!WERBEMITTEL GMBH jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber Dritten zustehen, bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen von JFL!WERBEMITTEL GMBH gegenüber dem Kunden sicherheitshalber ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunden auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von JFL!WERBEMITTEL GMBH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich JFL!WERBEMITTEL GMBH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist aber dies der Fall, kann JFL!WERBEMITTEL GMBH verlangen, dass der Kunden JFL!WERBEMITTEL GMBH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Wenn der realisierbare Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen um 20% übersteigt, ist JFL!WERBEMITTEL GMBH auf Verlangen zur Freigabe der Vorbehaltsware verpflichtet.
8.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für JFL!WERBEMITTEL GMBH vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit JFL!WERBEMITTEL GMBH nicht gehörenden Sache(n), erwirbt JFL!WERBEMITTEL GMBH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, JFL!WERBEMITTEL GMBH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

9. Werkzeuge
Werkzeuge, auch bei für Kunden geschützten Artikeln, bleiben alleiniges Eigentum von JFL!WERBEMITTEL GMBH. Dies gilt auch dann, wenn für Werkzeuge Kostenzuschüsse, Werkzeugkostenanteile oder wie auch immer genannt, vom Kunden bezahlt wurden oder diese Kostenanteile mit in den Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht von Seiten des Kunden ebenfalls kein Anspruch auf Kostener- stattung für die Werkzeuge, bzw. Vorrichtungen oder Teilen derselben. Dafür übernimmt JFL!WERBEMITTEL GMBH auch bei Sonderanfertigungen die Kosten zur Pflege und Reparatur der Werkzeuge.

10. Gewährleistung, Garantie
10.1 Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
10.2 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei handelsüblichen und technisch unvermeidbaren Toleranzen betreffend Farbe, Qualität, Material und Gewicht. Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10 % der Menge der betreffenden Warenart muss aus technischen Gründen vorbehalten bleiben. Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Farbabweichungen zwischen Vorlagen, Reproduktion, Farbtonkarten in RAL und HKS, Pantone etc. (z.B. unterschiedliche Druckfarben und Materialien) führen nicht zu einer Haftung wegen Mängel. Dasselbe gilt für farbliche und stoffliche Abweichungen zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
10.3 Der Kunde hat die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse sowie Andruckmuster zu überprüfen und Beanstandungen gegenüber JFL!WERBEMITTEL GMBH vor einer Druckreifeerklärung schriftlich anzuzeigen. Die Gefahr etwaiger Mängel geht mit der Druckreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung (s. u. 12.).
10.4 Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet JFL!WERBEMITTEL GMBH nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung durch JFL!WERBEMITTEL GMBH erkennbar gewesen wäre.
10.5 JFL!WERBEMITTEL GMBH leistet für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden dem Kunden durch JFL!WERBEMITTEL GMBH nicht erstattet. Sofern der Kunde beanstandete Ware in Gebrauch nimmt, so gilt die Beanstandung als gegenstandslos. Beanstandet der Kunde die Lieferung, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Für erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit des von JFL!WERBEMITTEL GMBH beschafften Kunststoffs, Papiers und sonstigen Materials haftet JFL!WERBEMITTEL GMBH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen die Papier- und Kunststofflieferanten sowie sonstigen Lieferanten. In einem solchen Fall ist JFL!WERBEMITTEL GMBH von seiner Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt.
10.6 Mangelanzeige und Beweislasttragung Kunden müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
10.7 Gewährleistungsfristen Die Frist für die Haftung für Mängel (Gewährleistungsfrist) beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Der Gewährleistungsausschluss gilt jedoch nicht, soweit JFL!WERBEMITTEL GMBH nach Nr. 11 dieser AGB uneingeschränkt haftet.
10.8 Garantiebedingungen Die bloße Präsentation der Artikel im Katalog oder auf der Website ist als reine Leistungsbeschreibung anzusehen, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Waren. Eigene Garantien von JFL!WERBEMITTEL GMBH müssen ausdrücklich schriftlich im einzelnen als solche bezeichnet werden.

11. Haftung
11.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet JFL!WERBEMITTEL GMBH uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihr, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet JFL!WERBEMITTEL GMBH uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
11.2 Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet JFL!WERBEMITTEL GMBH, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertrags- pflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
11.3 Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet JFL!WERBEMITTEL GMBH gegenüber Unternehmern nicht.
11.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt unter anderem auch für deliktische Ansprüche.
11.5 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

12. Korrekturen und Korrekturabzüge
12.1 Von dem Kunden infolge von Unleserlichkeit seines Manuskriptes verursachte oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen, mit der Druckreifeerklärung zu versehen und an JFL!WERBEMITTEL GMBH zurück zu senden. JFL!WERBEMITTEL GMBH haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler - insbesondere nicht für vom Kunden nicht entdeckte Rechtschreibfehler.
12.2 Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Kunden. Lehnt der Kunde die Übersendung eines Korrekturabzuges ab, so haftet JFL!WERBEMITTEL GMBH für Satzfehler nur auf Grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.3 Bei Druckaufträgen und gelieferten Druckvorlagen ist JFL!WERBEMITTEL GMBH nicht verpflichtet, dem Kunden einen Korrekturabzug zu überlassen. Für die Gestaltung der Druckvorlagen übernimmt JFL!WERBEMITTEL GMBH keine Haftung.

13. Materialbeistellung
Vom Kunden beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist JFL!WERBEMITTEL GMBH frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei der Bereitstellung des Papiers, der Kartons und des Kunststoffs durch den Kunden bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidbaren Abgang bei Druckzurichtungen und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum von JFL!WERBEMITTEL GMBH.

14. Urheberrechte, Nutzungsrechte
14.1 Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen oder dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei JFL!WERBEMITTEL GMBH.
14.2 Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen und Werkzeuge, bleiben im Eigentum von JFL!WERBEMITTEL GMBH. Die JFL!WERBEMITTEL GMBH übersandten Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. verbleiben im Hause von JFL!WERBEMITTEL GMBH, falls nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkte Rücklieferung gewünscht wird.
14.3 Der Kunde versichert, Inhaber der von ihm bezeichneten Rechte zu sein und dass sein Auftrag nicht die Schutzrechte Dritter verletzt. JFL!WERBEMITTEL GMBH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und/oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht hat. JFL!WERBEMITTEL GMBH haftet nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte für einen Liefergegenstand, der nach Zeichnungen, Entwicklungen oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt ist.
14.4 Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiternutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er JFL!WERBEMITTEL GMBH hierüber unverzüglich zu informieren.
14.5 Der Kunde hat JFL!WERBEMITTEL GMBH im Falle der Inanspruchnahme von allen Ansprüchen Dritter wegen einer eingetretenen Rechtsverletzung - gleich welcher Art - im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag auf erstes Anfordern freizustellen.

15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von JFL!WERBEMITTEL GMBH in 65510 Hünstetten.  Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind